Allgemeine Geschäfts-, Reservierungs- und Stornierungsbedingungen der Pension Karina Schwerin

1 GELTUNGSBEREICH

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Pension-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich der Pension Karina gegenbestätigt wurde.

1.4 Die Pension Karina weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Zwecke der Sicherheit eine Video-Überwachung der gesamten Pension und Außengeländes erfolgen kann.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande, auch mündlich. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.2 Alle Ansprüche aus dem Vertrag einschl. Schadensersatzansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Abreisedatum, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, soweit sie nicht oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.1.1 Alle Arrangements-Ausschreibungen vorbehaltlich evtl. aktueller Teil-Änderungen oder Anpassungen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbartem bzw. geltendem Preise der Pension abzunehmen und zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Pension beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Tourismustaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht. Kann die Pension die freigegebenen Zimmer nicht anderweitig verkaufen, so ist ein Schadensersatz minus Ersparnisse zu zahlen.

3.5 Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss und vor Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthaltes vom Kunden die Zahlung der Vertragssumme als Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER PENSION (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Pension der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils schriftlich erfolgen.

4.2 Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht schriftlich zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Pension hat die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Falls die Reservierung endgültig storniert wird, gelten die folgenden Stornierungsgebühren:

  • 100% auf den Gesamtbetrag der Buchung bei Nicht-Anreise (no show)
  • 90% auf den Gesamtbetrag der Buchung am Anreisetag
  • 70% auf den Gesamtbetrag der Buchung 1 Tag vor Anreisedatum
  • 50% auf den Gesamtbetrag der Buchung innerhalb 2 Tage vor Anreisedatum

Ohne Wahrung der Schriftform gelten Stornierungen als nicht ausgesprochen und werden nicht anerkannt. Stornierungen haben somit aus Beweisgründen immer schriftlich gegenüber der Pension zu erfolgen und sind durch die Pension zu bestätigen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DER PENSION

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, der Kunde bleibt gleichwohl schadensersatzpflichtig.

5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein); die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt der Pension begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Die Forderungen der Pension aus dem geschlossenen Vertrag sind bei schuldhafter Kündigung durch die Pension gleichwohl durch den Kunden pflichtig.

5.5 Die Pension kann in ausdrücklich einzelnen Ausnahmefällen seine Leistung auch durch Dritte erbringen lassen. Es hat sicherzustellen, dass die angebotene Ersatzleistung zumindest gleichwertig ist und hat den Kunden von evtl. Zusatzkosten frei zu halten.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich und namentlich bestätigt wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, wenn nicht eine andere Regelung ausdrücklich vereinbart ist oder ein früherer Termin evtl. möglich ist und zugestanden wird.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 90% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DER PENSION

7.1 Die Pension haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Pension empfiehlt die Nutzung des Pensions- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Aufbewahrungsvereinbarung mit der Pension.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf der Pensiongrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Die Pension haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.5 Die Pension stellt seine energietechnische und W-LAN-Infrastruktur dem Kunden im Rahmen des Vertrages leihweise zur Verfügung, z. T. gegen zusätzliche Gebühr mit erweiterten Leistungen und Auftrag. Es ist bemüht, dieses auf technisch hochwertigem Stand stets betriebsbereit vorzuhalten. Eine evtl. zeitweise technisch bedingte Problematik ist kein Minderungsgrund.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension Karina, Schwerin.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 18. März 2023

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