Formulare zum Download
Auf der folgenden Seite haben wir einige Formulare zum Download veröffentlicht
Kostenübernahmeerklärung
Die Bezahlung der Kosten des Aufenthaltes kann neben der Zahlung Vorort oder vorab durch den Gast auch durch eine Bestätigung der Firma zur Kostenübernahme erfolgen.
Wir akzeptieren nur Kostenübernahmen mit unserem Formular. Die Kostenübernahme muss spätestens am Tag der Anreise bei uns bereitliegen.
Download PDF-Formular zur Kostenübernahmeerklärung
Senden Sie das Formular per E-Mail, Fax oder Post an uns zurück.
Per E-Mail an res@pension-schwerin.de
Per Fax an +49 (0) 385 5572808
Übernachtungssteuer
Die Landeshauptstadt Schwerin erhebt eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) als örtliche Aufwandsteuer. Gegenstand der Übernachtungssteuer ist der Aufwand des Gastes für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Schwerin. Die Übernachtungssteuer beträgt ab dem 01.05.2025 bereits 7% des vom Gast erhobenen Entgeltes bzw. vom Nettobetrag (abzüglich der noch reduzierten 7% Umsatzsteuer für Übernachtungen und Beherbergungen).
Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie auch in unserem Beitrag vom 27.04.2025 „Stadt Schwerin erhöht erneut die Bettensteuer“.
Für bestimmte Gäste sieht die Schweriner Übernachtungssteuer-Satzung Befreiungen vor:
- Auszubildende, die im Zusammenhang mit ihrem Ausbildungsverhältnis in Schwerin übernachten
- Übernachtungen im Rahmen von Schulveranstaltungen
- Studenten, die wegen eines Pflichtbestandteils des Studienganges übernachten
- Beherbergungen, die über 1 Monat hinausgehen