Parken

Reservieren Sie Ihren Parkplatz oder nutzen Sie einen der vielen verfügbaren städtischen Parkplätze

Parkplätze für Ihren PKW

Für Ihr Auto können Sie einen Pension-Parkplatz während Ihres Aufenthaltes dazu buchen. Die festen Pension-Parkplätze sind leider nur in begrenzter Anzahl verfügbar und können nur auf Anfrage verbindlich reserviert werden.

  • PKW Parkplatz: 8,00 Euro / Nacht

Parkkarte für die städtischen Parkflächen

Daneben stehen städtische Parkflächen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zur Verfügung, die Sie nachts und an Sonn- und Feiertagen kostenfrei nutzen können. Außerhalb dieser kostenfreien Nutzungszeiten muss ein Parkautomat alle 2 Stunden bedient werden. Bei Verfügbarkeit händigen wir Ihnen gerne gegen Gebühr eine Sondergenehmigung für uneingeschränktes Parken aus.

  • Parkkarte: 8,00 Euro / Nacht

Parkplätze für Ihr Motorrad und Fahrrad

Ihr Motorrad oder Fahrrad können Sie gegen Gebühr auf unserem abgeschlossenen und gesicherten Hof abstellen.

  • Motorrad Parkplatz: 8,00 Euro / Nacht
  • Fahrrad Parkplatz: 3,00 Euro / Nacht

Weitere Parkplätze

Sollten Sie einmal nicht auf Anhieb ein freies Plätzchen für Ihren PKW finden, dürfen Sie direkt vor unserem Haus halten und erstmal entspannt einchecken. Gerne erklären wir Ihnen vor Ort die Alternativen.

Parkplätze Pension Karina

Robert-Koch-Str. 17, Stellplätze 39 und 40

Frage: Wie komme ich vom Bahnhof zur Pension?

Zu Fuß gelangen Sie in ca. 20 min über die "Straße zum Bahnhof", um den Pfaffenteich herum und dann immer gerade aus über die "Röntgenstaße", dann "Taubenstraße", dann "Lehmstraße" bis zur "Werderstraße"-auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich die Pension Karina. Mit dem Bus Linie 10 ab Hauptbahnhof bis zur Haltestelle "Hospitalstraße"- Fahrzeit ca. 8 min - in 50 m Richtung Schloss befindet sich die Pension Karina Mit dem Taxi ab Hauptbahnhof fahren Sie ca. 3 min

Frage: Muss ich Abgaben (Kurtaxe o.ä.) oder Steuern bei Übernachtung in Schwerin zahlen?

Sämtliche Abgaben und Steuern sind bereits im Zimmerpreis enthalten. Unsere Pension muss für Buchungen nach dem 6. Mai 2014 für tatsächliche Übernachtungen eine sogenannte Betten- oder auch Übernachtungssteuer. 5 % des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts - abzüglich der Umsatzsteuer - werden als Übernachtungssteuer für den Gast berechnet und von uns an die Landeshauptstadt Schwerin abgeführt. Steuerbefreit sind beruflich bedingte Übernachtungen von Geschäftsreisenden und Übernachtungen in Kliniken, Krankenhäusern, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen. Geschäftsreisende zahlen gegen geeigneten Nachweis den steuerbereinigten Preis vor Ort. Die Vordrucke für einen geeigneten Nachweise können Sie sich hier herunterladen.

Frage: Welche Nahverkehrsmittel stehen mir zur Verfügung?

In knapp 50 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle, die Sie zum Schloss, Marienplatz oder Bahnhof und auch wieder zurück bringt. Gerne können Sie bei uns vor Ort das Schwerin-Ticket erwerben mit dem Sie nicht nur den kompletten Schweriner Nahverkehr oder Pfaffenteichkreuzer kostenfrei nutzen können, sondern auch in vielen Schweriner Sehenswürdigkeiten wie z.B. Schloss und Dom ermäßigte Eintrittspreise erhalten.

Frage: Wie lange gilt ein Einzelfahrschein?

Der Einzelfahrschein für das Stadtnetz bzw. das Landkreisnetz gilt 45 Minuten ab Entwertung. Der Einzelfahrschein für das Gesamtnetz gilt 60 Minuten ab Entwertung.

Frage: Werden die Fahrausweise der Deutschen Bahn anerkannt?

Es gelten nur Fahrausweise mit dem Aufdruck "Schwerin+City".

Frage: Was wird als Legitimation mit Lichtbild anerkannt?

Immer das Original vom Personalausweis, Führerschein, Jahreskarte der Weissen Flotte, Jahreskarte vom Zoo, Sozialversicherungsausweis; Kopien können nicht anerkannt werden.