Schwerin, Deutschland – 26.04.2025 – Die kleinste Landeshauptstadt Deutschlands bzw. der Oberbürgermeister von Schwerin Rico Badenschier und die Stadtvertretung von Schwerin erhöhen erneut zum 01.05.2025 die Übernachtungssteuer Schwerin (auch Bettensteuer genannt).

Pension Karina Schwerin
Bettensteuer in Schwerin nun mit 7 Prozent in der deutschen Spitze
In Dezember 2024 wurde der Antrag zur Erhöhung der Bettensteuer von der Stadtvertretung Schwerin abgelehnt, um dann den unveränderten(!) Antrag 3 Monate später nach nochmaliger Abstimmung zu beschließen. Die Sprunghaftigkeit der Schweriner Stadtvertretung in nur 90 Tagen ist für die heutige Regierungszeit bezeichnend. Eine rückwirkende Erhöhung zum 01.01.2025 sorgte für sehr viel Gegenwind von den Schweriner Pensionen und Hotels in Schwerin sowie anderen Beherbergungsbetrieben, IHK und DEHOGA. Die Stadtvertretung hatte deswegen in ihrer Sitzung am 24.03.2025 die beschlossene rückwirkende Erhöhung der Übernachtungssteuer auf 7 Prozent ab dem 01.01.2025 zurückgenommen. Diese gilt nun ab dem 01.05.2025. Hier werden anscheinend wichtige Entscheidungen unüberlegt mit dem Bauch aufwandsarm und sprunghaft getroffen. Mit 7 Prozent Übernachtungssteuer ist die kleinste Landeshauptstadt Deutschlands nun in der Spitze der teuersten deutschen Städte im Bereich Übernachtungssteuerkosten (aktuell hinter den Städten Berlin, Dortmund und Flensburg mit 7,5 Prozent) angekommen!

Schweriner Schloss
SPD, CDU und Linke stimmten für die Steuererhöhung
Wie in den letzten 3 Jahren auf Bundesebene zeigen sich nun auch auf der Landes- und Kommunalebene die Stadtvertreter der Parteien SPD, CDU und Linke sowie der Unabhängigen Bürger/FDP als wirtschaftsunfreundlich zur Schweriner Tourismusbranche. Die AfD stimmte als einzige Partei vollständig und einstimmig gegen die Steuererhöhung.
Die Beschlussvorlage und Satzungsänderung finden Interessierte auf den Seiten der Stadt Schwerin. Die namentliche Abstimmung des Antrags zur Erhöhung der Bettensteuer und welche Parteien sich für die Erhöhung und somit für die Mehrbelastung für die Beherbergungsbetriebe abgestimmt haben, finden Sie hier als PDF-Download.
Statt alternative Sparmaßnahmen im Stadthaushalt oder wirtschaftsfördernde Maßnahmen zu suchen, werden aufwandsarme Steuererhöhungen zu Lasten der Wirtschaft (u.a. auch der Antrag zur Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 465 % oder der Grundsteuer A und B v. 24.03.2025) beantragt und tw. auch beschlossen. Der nächste Termin zur Kommunalwahl ist im Juni 2029. Wir hoffen sehr, dass sich hier bald die Wirtschaftsstrategie der Stadtvertretung Schwerin ändert.
Schweriner Übernachtungssteuer torpediert die Umsatzsteuer-Steuerermäßigung des Bundes
Nach den erheblichen Umsatzausfällen und -rückgängen im Gastgewerbe in den vergangenen Jahren durch überzogene Maßnahmen in der Corona-Pandemie und die anschließend stetig gestiegenen Betriebskosten wird die sehr stark belastete Hotellerie-Wirtschaft und die Pensionen und Hotels in Schwerin erneut erheblich zur Kasse gebeten.
Die Stadt Schwerin torpediert mit der letzten Steuererhöhung erneut die zusätzlich und zeitlich befristete Ermäßigung der Bundessteuer bzw. Umsatzsteuer auf 7 Prozent für die Hotels und Pensionen, die im Zuge der Corona-Pandemie ihre Häuser schließen mussten und damit besonders stark betroffen waren. Die Bundesregierung hatte hier im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine befristete Absenkung des Steuersatzes beschlossen. Es ist nicht auszuschließen und auch wahrscheinlich, dass die Parteien von Stadt, Land und Bund sich gegenseitig – wegen fehlenden Absprachen – bei den Steuererhöhungen überbieten werden.
Die CDU hatte bereits entgegen den Wahlversprechen in den letzten Wochen Steuererhöhungen angekündigt. Und so ist es auch hier nicht mehr auszuschließen, dass demnächst auch der Mehrwertsteuersatz wieder auf 19 Prozent angehoben wird. Danach würde die Umsatzsteuer und Bettensteuer insgesamt 26 Prozent betragen. Mit weiteren Stadt- und Bundessteuern (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, etc.) wird die Hotellerie-Wirtschaft u.a. mit Gesetzen zu Mindestlohn, Bürgergeld und durch steigende Inflation in starke Bedrängnis gebracht.
Steuern der Stadt Schwerin transparent für Gäste offenlegen
Wir haben uns entschieden, die auferlegten Kosten der Stadt Schwerin für die Schweriner Gäste auf den Rechnungen noch besser zu kennzeichnen und hervorzuheben. Aktuell fallen folgende anteilige Kosten für eine Übernachtung in einer Pension in Schwerin oder einem Hotel in Schwerin an.
- Das ff. Beispiel mit einem Zimmerpreis von 100 Euro (Brutto mit ermäßigten Steuersatz und ohne Serviceleistungen wie Frühstück etc.) soll die aktuelle steuerliche Belastung kennzeichnen:
- 6,54 Euro Umsatzsteuer (derzeit noch mit ermäßigten Steuersatz 7%): Rest = 93,46 Euro
- 14,02 Euro Vermittlerprovisionen (derzeit bspw. 15% bei Buchung via Booking.com: Rest = 79,44 Euro
- 5,56 Euro Bettensteuer bzw. Übernachtungssteuer der Stadt Schwerin (ab 01.05.2025 mit 7% Bettensteuer Schwerin): Rest = 73,88 Euro
Hinzu kommen ferner größere anteilige Ausgaben für Personal, Zimmerreinigung, Energie, Wasser, Wäschereinigung und Reparaturen. Sollte den Ausgaben noch ein Gehalt und sogar Gewinn übrig bleiben, kommen Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer zum Abzug. Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 465 % zum 01.01.2025 konnte in der Schweriner Stadtvertretersitzung am 23.03.2025 noch abgewehrt werden. Allerdings war dies bei der Bettensteuer im Dezember 2024 auch noch der Fall und 3 Monate später drehte die Meinung. Der Gewerbebetrieb lohnt sich kaum noch für kleine Pensionen und Hotels in Schwerin. Insbesondere durch Stadt-Steuern wie Bettensteuer und die hohe Inflation könnte demnächst die Kosten-Umsatz-Relation kippen, da steigende Kosten zu weniger Nachfrage an Übernachtungen am Urlaubsstandort Schwerin führen werden.
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